Wichtiger Hinweis zur Umgangsberechtigung für Kältemittel:
- Original versiegelte Kältemittelflaschen.
- Bilder sind Muster - Flaschendesign und Farbe kann natürlich, weil Mehrwegflaschen im Tauschsystem, abweichen.
- Der Zylinder ist im Preis inbegriffen und bleibt Eigentum des Kunden.
Umgangsberechtigt im Umgang mit Kältemitteln sind Personen, die eine notwendige Sachkunde nach Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 bzw. § 5 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung nachgewiesen haben. Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie im Sinne der oben genannten Verordnungen sachkundig sind.
Gesetz zum Umgang mit Kältemitteln:
Zum Umgang mit Kältemitteln sind Personen zugelassen, die über die erforderliche Sachkunde gemäß EG-Verordnung Nr. 842/2006, Artikel 3, 4 und 5 (1) bzw. Abschnitt 5 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV verfügen.
Mit dem Kauf eines Kältemittels bestätigen Sie, dass Sie im Sinne der oben genannten Vorschriften (ChemKlimaschutzV & EG-Verordnung Nr. 842/2006) sachkundig sind und damit die Verwendung des Kältemittels durch eine sachkundige Person erfolgt. Sofern Sie als Wiederverkäufer einkaufen, verpflichten Sie sich, Ihren Abnehmer gleichlautend auf erforderliche Sachkunde hinzuweisen und zu überprüfen.
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